AGB

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Grundlage des mit der Musikschule Mollenhauer geschlossenen Unterrichtsvertrages.

1. Allgemeines
Mittelpunkt des Tätigkeitsbereiches der Musikschule Mollenhauer ist die musikalische Früherziehung, Unterricht für Gitarre (akustisch & elektrisch), Ukulele, E-Bass, Keyboard & Klavier, Schlagzeug, Gesang und Geige. Weitere Fächer sind die theoretische und praktische Vorbereitung auf ein Musikstudium oder ähnliche Ausbildung und die fachliche Begleitung während eines Musikstudiums oder einer ähnlichen Ausbildung.

2. Aufgabe
Wir betrachten es als Aufgabe und Berufung, Kinder, Jugendliche und Erwachsene an die Musik heranzuführen, die Musik als Hobby und Ausgleich zu etablieren sowie spezielle Begabungen früh zu entdecken und zu fördern.

3. Aufnahme- und Teilnahmebedingungen
Die Aufnahme an unserer Musikschule ist wie folgt möglich:

  • für die musikalische Früherziehung ab dem Alter von ca. 1 Jahr
  • für instrumentale Fächer ab dem Alter von ca. 6 Jahren

Ausnahmeregelungen können nach einer Probestunde in Absprache mit Lehrkraft und Schulleitung getroffen werden.

4. Der Unterricht

4.1 Der Unterricht findet – bis auf Online-Unterricht – in den Räumen der Musikschule Mollenhauer (Christian-Wirth-Str. 4 oder Bellingerstr. 3 in 36043 Fulda) statt. Der Unterricht wird – anhängig vom gewählten Unterrichtsfach – als Einzel- oder Gruppenunterricht angeboten. Die einzelnen Unterrichtsformen werden in der jeweils gültigen Gebührenübersicht festgelegt.

Bei zahlenmäßiger Reduzierung der Schüler*innen einer Unterrichtsgruppe behält sich die Musikschule das Recht vor, die Gebühren entsprechend der Gebührenübersicht anzupassen. Das gleiche gilt für die musikalische Früherziehung ab Erreichen einer 4er-/5er Gruppe. Beim Wechsel in eine andere Unterrichtsart werden die Gebühren für die neue Unterrichtsart fällig. Die entsprechenden Gebühren sind der jeweils gültigen Gebührenübersicht zu entnehmen.

4.2 Die Schülerin/der Schüler ist gehalten, regelmäßig am Unterricht teilzunehmen. Ein nicht mit der Lehrkraft und/oder der Schulleitung abgesprochener unregelmäßiger Unterrichtsbesuch, permanentes unentschuldigtes Fehlen oder andere Umstände die dazu beitragen, dass keine Unterrichtserfolge mehr zu erzielen bzw. zu erwarten sind, können zur vorzeitigen Beendigung des Unterrichts durch die Musikschule führen. Dies entscheidet im Einzelfall die Schulleitung nach einem Gespräch mit dem Schüler/der Schülerin oder bei minderjährigen Schüler*innen mit dessen gesetzlichen Vertretern.

5. Probezeit & unverbindliche Probestunde
Eine Probezeit im eigentlichen Sinn wird in der Musikschule Mollenhauer nicht angeboten. Um die Lehrkraft und den Unterricht bzw. das Instrument kennenzulernen bieten wir 1 unverbindliche Probestunde an. Wenn nötig, kann eine weitere Probestunde auf eigene Kosten ohne Vertragsbindung gebucht werden.

6. Lernmittel-Vorgaben
Alle Schüler*innen, die sich für den Instrumentalunterricht anmelden, müssen ein eigenes Instrument besitzen. Das erforderliche Notenmaterial für den jeweiligen Unterricht wird mit der Lehrkraft besprochen und muss von dem Schüler/der Schülerin bzw. dessen gesetzlichen Vertretern auf eigene Kosten erworben werden.

7. Gebühren, Ferien, Unterrichtsausfälle

7.1 Gebühren:
Der/die Schüler/in bzw. die gesetzlichen Vertreter entrichten eine Jahresgebühr, basierend auf durchschnittlich 36 Jahreswochenstunden (= 52 Jahreswochen abzüglich Schulferien und Feiertage).

Diese Jahresgebühr wird in 12 gleichen Teilbeträgen im Lastschriftverfahren eingezogen, welches bei Anmeldung ausgefüllt und akzeptiert werden muss. Der Lastschrifteinzug findet jeweils Mitte eines lfd. Unterrichtsmonats im Voraus statt. Eine andere Form der Bezahlung (BAR, EC-Karte) ist aus organisatorischen Gründen nicht möglich.

Bei Nichteinlösung einer Lastschrift durch das Geldinstitut, z.B. mangels ausreichender Kontodeckung etc. ist die Schule berechtigt, einen Mahn- und Aufwandsbetrag in Höhe von 10,00 € zusätzlich zu dem nicht eingelösten Monatsbeitrag zu berechnen.

Sollte eine Erhöhung der Jahresgebühr unumgänglich sein, muss sie dem Vertragspartner mindestens 8 Wochen vorher schriftlich per Mail oder Brief mitgeteilt werden.

Bei zahlenmäßiger Reduzierung einer Unterrichtsgruppe behält sich die Schule das Recht vor, die Gebühren entsprechend der Gebührenübersicht anzupassen. Das gleiche gilt für die Musikalische Früherziehung ab Erreichen einer 5er-/4er Gruppe. Beim Wechsel in ein anderes Unterrichtskonzept werden die Gebühren für das neue Unterrichtskonzept fällig. Die jeweiligen Gebühren entnehmen Sie bitte unserer Gebührenübersicht.

7.2 Ferien- und gesetzliche/bewegliche Feiertage:
In den Schulferien und an den gesetzlichen/beweglichen Feier- und Ferientagen findet kein Unterricht statt. Das Unterrichtsgebühr wird – aufgrund der Kalkulation als Jahresgebühr – durchgehend gezahlt.

7.3 Unterrichtsausfälle:
Fällt der Unterricht aus Gründen, welche die Schule zu vertreten hat aus, so wird nach Ermessen der Schulleitung der Unterricht nachgegeben oder alternativ rückvergütet.

Fällt der Unterricht aus Gründen, welche der Schüler/die Schülerin zu vertreten hat aus – sei es durch Krankheit, Klassenfahrten, Schüleraustausche, Schulprojektwochen, Praktika etc. so ist die Musikschule Mollenhauer nicht verpflichtet, diese Ausfallstunden nachzuholen bzw. rückzuvergüten.
Im Einzelfall kann die jeweilige Lehrkraft nach eigenem Ermessen – sofern ein freies Zeitfenster zur Verfügung steht – die Ausfallstunde nachholen. Es besteht hierzu aber keinerlei Verpflichtung.

Wenn der Unterricht aus Gründen höherer Gewalt (Pandemie, Unwetterlagen etc.) nicht stattfinden kann, so ist die Musikschule Mollenhauer nicht verpflichtet, diese Ausfallstunden nachzuholen bzw. rückzuvergüten. In der Regel orientiert sich die Musikschule hier an den öffentlichen Schulen.

Eine Erkrankung des Schülers/der Schülerin über zwei Unterrichtsstunden hinaus kann ab der dritten Unterrichtsstunde bis zur Rückkehr in den Unterricht zur Aussetzung der Gebühren führen, wenn die Erkrankung durch Vorlage eines ärztlichen Attestes nachgewiesen wird.

8. Anmeldung und Abmeldung/Kündigung

8.1 Eine An- und Abmeldung/Kündigung bedarf generell der Textform (Brief, E-Mail) und ist an die Musikschule Mollenhauer zu richten. Eine Anmeldung ist ausschließlich über das entsprechende Formular auf unserer Homepage möglich. Eine abweichende schriftliche Art der Anmeldung ist mit der Schulleitung abzusprechen. Start des Vertragsverhältnisses und damit rechtswirksam ist nach Absenden der Online Anmeldung oder nach Einreichen der schriftlichen Anmeldung das in der Bestätigungsmail der Musikschule Mollenhauer ausgewiesene Startdatum der entsprechenden Unterrichts bzw. Kursbelegung.

Der Schüler/die Schülerin bzw. dessen gesetzlicher Vertreter erkennt mit Absenden der Online-Anmeldung die in ihrer jeweils gültigen Fassung bestehenden AGB und die geltende Gebührenübersicht der Musikschule Mollenhauer uneingeschränkt und verbindlich an. Eine Aufnahme des Schülers/der Schülerin an der Musikschule Mollenhauer ist jederzeit – auch während eines laufenden Schuljahres und während eines laufenden Monats möglich – wenn die Voraussetzungen durch die Musikschule Mollenhauer gegeben sind.

8.2 Abmeldung: Der Kurs/Unterricht kann von den Vertragsparteien mit einer Frist von einem Monat jeweils zum 30.04., 31.08. und 31.12. eines jeden Kalenderjahres gekündigt werden. Eine Abmeldung/Kündigung kann über das entsprechende Formular auf unserer Homepage oder schriftlich per E-Mail/Brief erfolgen. Bei minderjährigen Schülern/Schülerinnen ist die schriftliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich.

8.3 In begründeten Einzelfällen kann die Schulleitung Ausnahmen zulassen. Diese liegen insbesondere vor bei: Wegzug aus dem Landkreis Fulda von mehr als 50 km (gilt nicht bei Online-Unterricht – es muss eine Bestätigung in Form einer Meldebescheinigung des neuen Wohnortes vorliegen), oder langwährende Krankheit (ein ärztliches Attest muss vorliegen). In diesen Fällen muss die Kündigung spätestens 4 Wochen vorher bei der Musikschule Mollenhauer per E-Mail oder auf dem Postweg eingegangen sein. Eine evtl. Kündigungsmöglichkeit nach §314 BGB bleibt hiervon unberührt.

9. Aufsichtspflicht

9.1. Die Erziehungsberechtigten oder deren Vertreter sind verpflichtet, ihre Kinder bis zum Eintreffen der Lehrerin/des Lehrers zu beaufsichtigen und nach Unterrichtsende pünktlich abzuholen, da eine Aufsicht durch die Musikschule Mollenhauer über die Unterrichtszeit hinaus nicht gewährleistet werden kann. Die Musikschule Mollenhauer übernimmt die gesetzliche Aufsichtspflicht ausschließlich während des Unterrichts und bei Veranstaltungen oder Mitwirkung bei Veranstaltungen der Musikschule Mollenhauer nur für die unmittelbare Auftrittszeit. Ansonsten haften Eltern für Ihre Kinder.

9.2. Für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, haften wir stets unbeschränkt
• bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
• bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung
Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, (Kardinalpflichten) durch leichte Fahrlässigkeit von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.
Im Übrigen sind Ansprüche auf Schadensersatz ausgeschlossen.

9.3. Der Aufenthalt in den Räumlichkeiten und die Teilnahme an den Aktivitäten geschieht auf eigenes Risiko der Schüler und ihrer Begleiter. Für Schäden, die durch den Schüler oder begleitende Personen an den Räumlichkeiten oder den anderen Schülern entstehen, haften die Eltern bzw. der Verursacher selbst. Für Garderobe oder mitgebrachte Gegenstände der Schüler wird von der Musikschule Mollenhauer keine Haftung übernommen.

10. Gesundheitsbestimmungen, ansteckende Krankheiten etc.
Beim Auftreten ansteckender Krankheiten sind die allgemeinen Gesundheitsbestimmungen für Schulen, insbesondere das Bundesseuchengesetz, sowie das Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten zu berücksichtigen – die Musikschule ist in diesem Fall sofort hierüber zu informieren.

11. Corona, Hygienekonzept
Generell werden bei Abschluss eines Unterrichtsvertrages gleich welcher Art die Corona Regeln und das Hygienekonzept der Musikschule Mollenhauer akzeptiert und vollumfänglich anerkannt. Das regelmäßig aktualisierte Hygienekonzept mit allen Vorgaben und Regelungen kann unter folgendem Link abgerufen werden: https://musikschule-mollenhauer.de/unserhygienekonzept/

12. Fotofreigabe, Rechteübertragung bei Teilnahme an Konzerten, Events

12.1 In regelmäßigen Abständen führt die Musikschule Mollenhauer Veranstaltungen unter Mitwirkung von Schüler*innen durch. PR-Fotos und Videoaufzeichnungen sind hierbei unverzichtbar. Die Schüler*innen, die bei diesen Veranstaltungen etc. teilnehmen möchten sind verpflichtet, einer Foto- und Videofreigabe zuzustimmen. Stimmen Schüler*innen oder Erziehungsberechtigte diesen Freigabeerklärungen nicht schriftlich zu, kann die Teilnahme an den Veranstaltungen etc. nicht erfolgen. Näheres wird detailliert in den jeweiligen Freigabeerklärungen erläutert, die alle Schüler*innen vor dem Start der jeweiligen Veranstaltung etc. ausgehändigt bekommt.

13. Änderungen der persönlichen Daten von Schüler/Schülerin/gesetzl. Vertreter

13.1 Änderungen, welche die Erreichbarkeit (Telefon, Mail), die Anschrift oder die Bankverbindung des Schülers/der Schülerin oder deren gesetzlichen Vertreter betreffen, sind uns zeitnah mitzuteilen um den Schüler/die Schülerin oder deren gesetzlichen Vertreter jederzeit über wichtige Änderungen (z.B. betr. Unterricht, Gebühren, generelle wichtige Informationen) informieren zu können.

13.2 Die Musikschule Mollenhauer übernimmt keine Verantwortung für Informationen, die dem Schüler/der Schülerin/dem gesetzl. Vertreter aufgrund uns nicht mitgeteilter Änderungen der persönlichen Kontaktinformationen nicht zugestellt werden können. Dies gilt auch für Emails der Musikschule, die aufgrund zu voller oder nicht regelmäßig geleerter E-Mail-Postfächer nicht zugestellt werden können.

14. Hinweis auf Online-Streitbeilegung
Zur Beilegung von Streitigkeiten im Online-Handel (z.B. Online-Abschluss von Verträgen) stellt die europäische Kommission auch eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit. Diese können Kunden unter folgender Adresse erreichen: https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.home2.show&lng=DE Die Musikschule Mollenhauer ist nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

15. Inkrafttreten
Diese AGB sind gültig für alle Unterrichtsverträge, die ab dem 01.05.2022 geschlossen werden. Bei Verträgen, die vor dem 01.05.2022 geschlossen wurden, gelten ausschließlich die dort vereinbarten AGB als Vertragsgrundlage.

Fulda, den 01.05.2022
Musikschule Mollenhauer
Die Schulleitung